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Leben und Arbeiten mit Multipler Sklerose

Drei Personen, darunter ein Mann im Rollstuhl, arbeiten gemeinsam an einem Laptop in einem Besprechungsraum. Im Hintergrund steht ein Flipchart. Alle tragen weiße Hemden und schwarze Hosen.

Symbolbild für das Arbeiten mit Multipler Sklerose: Drei konzentrierte Teammitglieder, darunter ein Mann im Rollstuhl, bei einer Besprechung.

Nach Angaben der Multiple Sklerose Gesellschaft Wien sind 54 Prozent der Menschen mit MS im erwerbsfähigen Alter nicht berufstätig. Dies kann sowohl finanzielle Nachteile als auch soziale Isolation mit sich bringen. Das Thema „Arbeit und MS“ ist daher für viele Betroffene von großem Interesse und Relevanz. Ich persönlich wurde bereits vor meiner MS-Diagnose aus vier psychosomatischen Rehas als arbeitsunfähig entlassen und erhalte seit 2011 eine Erwerbsminderungsrente (EMR). Warum betreibe ich dann trotzdem diese MS-Domain? Mehr dazu im Laufe dieser Themenseite.

MS-Themen aus dem Inhalt:

Aufklärung über Multiple Sklerose unterstützen

Als ich im Januar 2018 mit meinem Diagnoseschub im Krankenhaus lag, fühlte ich mich überfordert und alleingelassen. Mir fehlten Erfahrungswerte ...

Mögliche MS-Symptome

Multiple Sklerose (MS) ist eine chronische Autoimmunerkrankung des zentralen Nervensystems, die vor allem junge Erwachsene betrifft. Bei MS greift das ...

MS-Diagnose erhalten?

Du hast eine MS-Diagnose erhalten und fühlst dich überfordert? Lass mich dir zunächst sagen: Du bist nicht alleine. Es gab ...

Arbeiten mit MS (Multiple Sklerose)

Die Diagnose Multiple Sklerose (MS) bedeutet nicht automatisch das Ende der beruflichen Laufbahn. Viele Betroffene können – abhängig vom Verlauf der Erkrankung und den individuellen Symptomen – weiterhin aktiv am Berufsleben teilnehmen. Dennoch bringt das Arbeiten mit MS besondere Herausforderungen mit sich, die sowohl körperlicher als auch psychischer Natur sein können. MS verläuft bei jeder betroffenen Person unterschiedlich. Während manche Menschen über Jahre hinweg nahezu symptomfrei bleiben, erleben andere rasch fortschreitende Einschränkungen aufgrund der MS.

 
Symptome wie Fatigue (chronische Erschöpfung), Konzentrationsprobleme, Mobilitätseinschränkungen oder kognitive Beeinträchtigungen können die Arbeitsfähigkeit stark beeinflussen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, auf die Bedürfnisse chronisch kranker Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen – etwa durch flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Lösungen und/oder ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung.

Eine offene Kommunikation kann helfen, gemeinsam Lösungen zu finden. Dennoch fällt es vielen Betroffenen schwer, ihre Diagnose am Arbeitsplatz offenzulegen. Mögliche Gründe dafür können Angst vor Stigmatisierung oder Benachteiligung sowie negative Erfahrungen aus der Vergangenheit sein. Wer Unterstützung benötigt, findet sie bei Fachärzten, in Reha-Einrichtungen, bei sozialen Beratungsstellen und/oder Selbsthilfeorganisationen.

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Beratungsstellen und Selbsthilfeorganisationen für Betroffene

Menschen mit MS, die Unterstützung in beruflichen Fragen suchen, finden in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Vielzahl an Anlaufstellen. Diese beraten unter anderem zu Themen wie Arbeitsplatzanpassung, beruflicher Rehabilitation, Wiedereinstieg ins Berufsleben, Erwerbsminderung oder den rechtlichen Rahmenbedingungen. Es folgt eine Übersicht der wichtigsten Beratungsangebote in Deutschland:

  1. Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG): Die Landesverbände und Geschäftsstellen der DMSG stehen Betroffenen mit individueller Beratung zur Seite – auch bei Fragen rund um das Berufsleben. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten findest Du auf der Website: www.dmsg.de
  2. Integrationsämter / Inklusionsämter: Die Integrations- bzw. Inklusionsämter bieten umfassende Beratung und Unterstützung rund um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Sie beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu Themen wie Arbeitsplatzgestaltung, technische Hilfen, finanzielle Fördermöglichkeiten und Begleitende Hilfen im Arbeitsleben. Weitere Informationen findest Du unter: www.bih.de
  3. Reha-Träger (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften): Reha-Träger – wie die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder die Berufsgenossenschaften – sind zuständig für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. Dazu gehören unter anderem Umschulungen, Qualifizierungen, technische Hilfen sowie Anpassungen am Arbeitsplatz. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder eine berufliche Wiedereingliederung zu ermöglichen.
  4. EUTB® – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung: Die EUTB® bietet Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörigen kostenlose und unabhängige Beratung rund um die Themen Teilhabe und Inklusion. Die Beratung erfolgt auf Augenhöhe, oft auch durch selbst betroffene Peer-Berater*innen, und unterstützt beispielsweise bei Fragen zur beruflichen Teilhabe, Assistenz, Mobilität oder Rehabilitation. Weitere Informationen und eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe findest Du unter: www.teilhabeberatung.de
  5. Sozialverbände (z. B. VdK, SoVD):
    • Der VdK Deutschland ist der größte Sozialverband des Landes. Er vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen, Pflegebedarf oder geringem Einkommen – und setzt sich für soziale Gerechtigkeit und Teilhabe ein. Der VdK bietet kompetente Unterstützung bei sozialrechtlichen Fragen, insbesondere bei Anträgen auf Erwerbsminderungsrente oder einen Schwerbehindertenausweis. Auch bei Widersprüchen und Klagen gegen Sozialversicherungsträger – etwa gegenüber der Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung – steht der Verband seinen Mitgliedern zur Seite. Darüber hinaus berät der VdK in Fragen rund um Pflege, Gesundheit, Arbeit und Behinderung.
    • Der Sozialverband Deutschland (SoVD) ist – ähnlich wie der VdK – eine wichtige Anlaufstelle für sozialrechtliche Beratung und Unterstützung. Der Verband setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen, Rentner, Arbeitslosen und sozial benachteiligten Gruppen ein. Zu den zentralen Leistungen des SoVD gehören die Beratung und Hilfe bei Fragen zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Auch bei der Antragstellung, bei Widersprüchen sowie bei der sozialrechtlichen Vertretung vor Gericht steht der Verband seinen Mitgliedern mit fachkundiger Unterstützung zur Seite.
    • Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist ein bedeutender Dachverband für zahlreiche kleinere Organisationen, darunter Selbsthilfegruppen, MS-Gesellschaften und psychosoziale Dienste. Obwohl der Verband selbst weniger direkte Beratung anbietet, fungiert er als zentrale Anlaufstelle und bietet Zugang zu einer Vielzahl von spezialisierten Organisationen und Beratungsdiensten.
    • Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ist eine wichtige Organisation, die sich speziell für Menschen mit Sehbehinderungen einsetzt. Obwohl der Verband auf diese Zielgruppe fokussiert ist, gehört er zu den großen Sozialverbänden und setzt sich für die Rechte und Interessen von Menschen mit Sehbehinderung im Bereich der Inklusion und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein.
    • Die Lebenshilfe setzt sich für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen ein. Sie bietet umfassende Unterstützung und Beratung in verschiedenen Lebensbereichen und verfolgt eine starke sozialpolitische Vertretung der Interessen dieser Personengruppe. Die Lebenshilfe engagiert sich für Inklusion, Chancengleichheit und die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit geistiger Behinderung.
    • Caritas, Diakonie, AWO (Arbeiterwohlfahrt) und DRK (Deutsches Rotes Kreuz) gehören zwar nicht klassisch zu den Sozialverbänden, bieten jedoch ebenfalls eine Vielzahl an wichtigen Unterstützungsangeboten. Diese Wohlfahrtsverbände bieten umfassende Sozialberatung, helfen bei der beruflichen Wiedereingliederung und unterstützen bei Anträgen sowie in schwierigen Lebenslagen. Sie setzen sich für die soziale Teilhabe und die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen in belastenden Lebenssituationen ein.

In Österreich bieten die Multiple Sklerose Gesellschaft Österreich, die Multiple Sklerose Gesellschaft Wien sowie das Sozialministeriumservice umfassende Beratung und Unterstützung für Betroffene. Diese Organisationen helfen bei verschiedenen Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf berufliche und soziale Integration. In der Schweiz unterstützt die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Menschen mit MS durch Beratung und Hilfsangebote.

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Euro-WC-Schlüssel bei MS

Der Euro-WC-Schlüssel ist ein Symbol der Inklusion und Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, darunter auch solche, die von Multipler Sklerose ...

Schwerbehindertenausweis beantragen

Menschen mit Multipler Sklerose (MS) können beim Versorgungsamt oder im Bürgerbüro einen Schwerbehindertenausweis, auch als Grad der Behinderung (GdB)-Ausweis bezeichnet, ...

Sonnenblumenband für MS-Betroffene

Das Sonnenblumenbändchen, auch als "Hidden Disabilities Sunflower Lanyard" bekannt, ist ein weltweit anerkanntes Symbol, das Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen ...

Maßnahmen und kleine Hilfen im Beruftsalltag

Multiple Sklerose bringt im Berufsleben oft besondere Herausforderungen mit sich – sei es durch Fatigue, Konzentrationsprobleme oder körperliche Einschränkungen. Umso wichtiger ist es, den Arbeitsalltag individuell anzupassen. Schon kleine Maßnahmen und unterstützende Hilfsmittel können dabei helfen, Belastungen zu reduzieren und die eigene Leistungsfähigkeit zu erhalten. Recherchen und Befragungen unter Menschen mit MS haben zu folgender Übersicht von Maßnahmen und Hilfen im Berufsalltag für Betroffene geführt:

  1. Arbeitsplatzgestaltung und technische Hilfsmittel:
  • Arbeitszeitmodelle und Organisation:
  • Finanzielle und rechtliche Unterstützung:
  • Mobilität und Fahrdienste:
  • Steuerliche Entlastungen:
  • Kommunikation und soziale Faktoren:
  • Wie lange sind Betroffene nach ihrer MS-Diagnose noch berufstätig?

    Diese Frage lässt sich nur sehr schwer beantworten, da MS nun mal die Krankheit der 1.000 Gesichter ist. Die Tasse „YOU ARE ONE IN A MYELIN“ bringt es ganz gut auf den Punkt. Dennoch habe ich eine Studie bei PubMed® zu diesem Thema gefunden – deren Ergebnis allerdings wohl anders ausfallen würde, wenn gewisse Parameter der Studie anders wären, wie zum Beispiel das Durchschnittsalter und/oder der durchschnittliche EDSS-Wert.

    Die meiner Meinung nach nur mäßig repräsentative Umfrage besagt also, dass nach durchschnittlich 10,6 Jahren MS nur noch 37,5 Prozent der Teilnehmer bzw. Menschen mit MS im Durchschnittsalter von 46,3 Jahren voll berufstätig sind. Weitere Details zur Studie kannst du der vorherigen Verlinkung entnehmen. Eine bessere und/oder andere Studie habe ich zu diesem Thema nicht gefunden.

    MS-Themen aus dem Inhalt:

    Blut-NfL-Werte

    Laut www.pharmazeutische-zeitung.de ist ein erhöhter Blut-NfL-Spiegel mit einem erhöhten Risiko für eine MS-Progression assoziiert. Die Neurofilament-Leichtketten (NfL) werden laut www.springermedizin.de ...

    Einsamkeit und MS

    "Gesunde Menschen verstehen dich nicht wirklich" und "Einsamkeit bedeutet auch, zuschauen zu müssen, wie Kids mit anderen das Fahrradfahren lernen" ...

    Jennifer Claus

    Jennifer Claus trat am 27.04.2023 in mein Leben. Sie schrieb mir damals folgende PN bei Facebook: "Bitte entschuldige, dass ich ...

    Mein Weg von der Erwerbsminderungsrente bis zur MS-Domain

    Aufgrund meiner Dauerkopfschmerzen und der daraus resultierenden Panikattacken war ich vor meiner MS-Diagnose viermal in psychosomatischer Reha sowie einmal in der Kopfschmerzklinik Kiel. Überall wurde ich als arbeitsunfähig entlassen, musste mich mehreren medizinischen Gutachten unterziehen und letztendlich Rente beantragen. Bereits vor meiner MS-Diagnose im Januar 2018 wurde mir die teilweise Erwerbsminderungsrente genehmigt – zunächst jeweils befristet auf zwei Jahre und nach der dritten Verlängerung schließlich unbefristet.

     
    Nach meiner Entlassung aus der Kopfschmerzklinik Kiel Anfang 2017 verschwanden tatsächlich meine starken Stichkopfschmerzen und es blieben nur noch die dauerhaften Druckkopfschmerzen zurück. Ich war überglücklich und hatte gefühlt tausend Pläne im Kopf – wollte mich zum Beispiel wieder als Bürokaufmann bewerben, mit dem Badminton im Verein anfangen und reisen. Doch wie so oft kommt es im Leben anders, als man denkt. Neue Symptome kamen hinzu. Ende 2017 konnte ich plötzlich keine zwei Schritte mehr freihändig gehen, nässte mich unkontrolliert ein und mein halber Körper war taub. Als ich dann über Nacht auch noch auf einem Auge erblindete, folgte wenige Tage später die MS-Diagnose.

    Schon vor meiner MS-Diagnose machte ich mich – ohne Vorkenntnisse – im Bereich Webdesign selbständig, da eine Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis nicht mehr möglich war. Mehrere Versuche zur beruflichen Wiedereingliederung scheiterten. Ich musste akzeptieren, dass mein Körper unberechenbar geworden war. Alle 15 bis 30 Minuten war vorsorglich eine Pause nötig, da ich sonst so starke Kopfschmerzen bekam, dass ich vor Schmerzen zitterte und schwitzte. Das wurde ausführlich getestet und auch von Fachärzten empfohlen. Auch insgesamt war ich nicht mehr so belastbar und musste meine Arbeitszeit daher erheblich verringern. Da auf mich gesundheitlich kein Verlass mehr war, blieb mir nur der Weg in die Selbstständigkeit.

    Gründe & Vorteile meiner Selbständigkeit


    Bildinfo: Flyer, die ich von Mai 2024 bis April 2025 im Einsatz hatte


    Bildinfo: Zweiseitiger Gemeinschaftsflyer mit der MyTherapy App (seit Mai 2025)

    Mein Weg in die Selbstständigkeit hatte in erster Linie den Grund, dass ich noch eine Aufgabe im Leben erfüllen und nicht vor Langeweile umkommen wollte. Bis zu meiner MS-Diagnose im Januar 2018 verfolgte ich mit meiner Selbstständigkeit das Ziel, möglichst viel Geld zu verdienen, um irgendwann nicht mehr auf den Staat (in Form einer Rente) angewiesen zu sein. Leider funktionierte das aus mehreren Gründen nicht – vor allem aufgrund meines Gesundheitszustandes, der es mir nicht erlaubte, in dem Umfang zu arbeiten, wie ich es gerne getan hätte.

    Als ich schließlich mit meinem MS-Diagnose-Schub im Krankenhaus lag, änderte sich meine Denkweise. Ich hatte dort viel Zeit, mein bisheriges Leben zu reflektieren und zu überdenken. Die zentrale Frage, die ich mir immer wieder stellte, war: „Marco, wenn du jetzt versterben solltest – was hast du eigentlich für die Allgemeinheit (Menschen und/oder Tiere) in deinem Leben getan?“ Ich kam damals zu dem Entschluss, dass ich – wenn man mal ganz ehrlich ist – fast alles nur aus egoistischen Gründen gemacht hatte. Das wollte ich fortan ändern und nicht mehr nur „eine Aufgabe im Leben“, sondern eine „sinnvolle Aufgabe im Leben“ haben. Nach einer Sprüche-, Alltagshelden- und Tierschutzdomain war dann Anfang 2023 die richtige Zeit für meine MS-Domain gekommen.

    Der Vorteil meiner Selbstständigkeit liegt vor allem darin, dass ich keiner anderen Person gegenüber zu etwas verpflichtet bin und so agieren kann, wie es mein Gesundheitszustand zulässt. Ich reagiere beispielsweise auf jeden Wetterumschwung mit starken Kopfschmerzen, Schwindel, Benommenheit, Übelkeit und/oder Sehstörungen. Da bleibt mir fast immer nur der Weg ins Bett und an Arbeit ist für 1–3 Tage gar nicht zu denken. Aber auch generell bekomme ich körperliche Probleme, wenn ich über meine Grenzen gehe. Da ist es quasi Gold wert, dass ich mein eigener Chef bin und nicht mehr „funktionieren“ muss.

    Fairerweise muss man dazu sagen, dass ich mir dieses Leben problemlos erlauben kann – zumindest Stand heute. Wir haben keine Kinder, meine Partnerin unterstützt mich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und wir haben beide keine großen Ansprüche. Schmuck, Handtaschen, Schuhe, Autos etc. pp. spielen und spielten in unserem Leben nie eine Rolle. Demnach habe ich das Privileg, so agieren zu können, wie ich möchte und gesundheitlich kann.

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    Heute möchte ich euch Jacqueline Kuhnke vorstellen, eine junge Frau im Alter von 26 Jahren, die mit der Diagnose Multiple ...

    MS-Ambulanzen

    Mit dieser Themenseite widme ich mich einer Frage, die vor einigen Wochen aus der MS-Community an mich herangetragen wurde: Was ...

    Neuroplastizität und MS

    Auf den Begriff "Neuroplastizität" bin ich erstmals vor einigen Monaten durch Beiträge und/oder Storys von Victoria bei Instagram aufmerksam geworden ...

    Welche Berufe sind für Menschen mit Multipler Sklerose möglich?

    Diese Frage, die mir übrigens im Vorfeld von einer Person mit MS als mögliches Thema genannt wurde, lässt sich pauschal nicht wirklich beantworten. Grundsätzlich würde ich sagen, dass wir MS-Betroffenen prinzipiell jeden Beruf ausüben können – sofern die Symptome und daraus resultierenden Einschränkungen es zulassen. Eine Internetseite wie meine wird dir bei dieser Frage vermutlich nicht viel weiterhelfen können. Dafür gibt es u.a. Fachärzte, Beratungsstellen und Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation.

     
    Nachfolgend habe ich jedoch einige berufliche Beispiele von Menschen mit MS für euch zusammengestellt:

    Es soll hier aber nicht der Eindruck entstehen, dass alle Menschen mit MS problemlos und/oder sogar noch Vollzeit arbeiten können. Das ist definitiv nicht der Fall – denn MS ist nun mal die Krankheit der 1.000 Gesichter. Jeder Verlauf ist individuell und nicht mit dem einer anderen Person vergleichbar. Sätze wie: „Warum gehst du nicht arbeiten, Herr oder Frau Sowieso geht doch auch noch arbeiten?“ ergeben keinen Sinn.

    Genau genommen werden mit solchen Aussagen bzw. Fragen sprichwörtlich nur Äpfel mit Birnen verglichen. Außerdem zeigt sich daran meist, dass die jeweilige Person zu 99,9 Prozent selbst nicht betroffen ist und keine Ahnung von MS und deren möglichen Auswirkungen hat.

    Auf der anderen Seite möchte ich mit diesen Beispielen aber auch Mut machen und zeigen, dass nicht jede MS so verläuft, dass man nicht mehr arbeiten kann. Es gibt eben verschiedene Verläufe, Symptome – und sowieso. Darüber hinaus schläft die Forschung ja auch nicht. Ich für meinen Teil hoffe zumindest das Beste und wünsche auch dir, dass du die Hoffnung nie verlierst. Sollten allerdings negative Gedanken die Überhand gewinnen, scheue dich nicht, dir professionelle Hilfe zu suchen. Auch damit bist du nicht allein – Depressionen sind keine Seltenheit und behandelbar.

    Muss man den Arbeitgeber über MS informieren?

    Ob man dem Arbeitgeber von einer Multiple-Sklerose-Erkrankung erzählt, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht laut DMSG | FAQ nicht – solange die Erkrankung die Arbeitsleistung nicht beeinflusst oder keine Gefahr für andere entsteht.

    In manchen Fällen kann Offenheit hilfreich sein, zum Beispiel wenn bestimmte Aufgaben nicht mehr wie gewohnt erledigt werden können oder Anpassungen am Arbeitsplatz nötig sind. In anderen Situationen entscheiden sich Betroffene bewusst dafür, ihre Diagnose nicht mitzuteilen – aus Sorge vor Stigmatisierung oder beruflichen Nachteilen. Beide Wege sind legitim. Es gibt kein „richtig“ oder „falsch“, sondern nur das, was für die eigene Situation und das persönliche Wohlbefinden passt. Einige Betroffene empfinden Offenheit als entlastend – andere schützen ihre Privatsphäre ganz bewusst. Beide Haltungen sind nachvollziehbar – die Beweggründe sind vielfältig und individuell.

    Ich selbst habe früh den offenen Umgang mit meiner Erkrankung gewählt – und positive Erfahrungen damit gemacht. Doch das ist nur mein Weg. Jeder Mensch sollte frei entscheiden können, ob, wann und wie er oder sie über die eigene MS-Erkrankung spricht.

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    Kinderwunsch mit MS

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    Positive Gedanken mit Multipler Sklerose

    Im März 2025 hatte ich ein Gewinnspiel für Menschen mit MS durchgeführt und als Teilnahmebedingung unter anderem die Frage gestellt, ...

    Zuckerarme Ernährung

    Eine Ernährung mit wenig Zucker kann bei Multipler Sklerose von Nutzen sein. Dabei ist es übrigens laut www.barrierefrei-magazin.de nicht notwendig, ...

    Arbeitsunfähigkeit mit MS: Reha, Rente & Rückkehr in das Berufsleben

    Arbeitsunfähigkeit kann für Menschen mit Multipler Sklerose (MS) nicht nur vorübergehend, sondern auch dauerhaft zur Realität werden. Im Verlauf der Erkrankung ist es möglich, dass Betroffene aufgrund fortschreitender Einschränkungen ihre berufliche Tätigkeit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben können. Damit verbunden sind zahlreiche sozialrechtliche und medizinische Fragestellungen:

     
    Von der ärztlichen Krankschreibung und dem Anspruch auf Krankengeld über die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente (EMR) oder Teil-Erwerbsminderungsrente (TEMR) bis hin zu medizinischen Reha-Maßnahmen, in deren Rahmen die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen überprüft wird.

    Auch Wiedereingliederungsmaßnahmen wie das sogenannte Hamburger Modell oder berufliche Umschulungen können Teil des Weges zurück ins Arbeitsleben oder in eine angepasste berufliche Tätigkeit sein. Diese Einleitung gibt einen Überblick über die komplexen Themen, die im Spannungsfeld zwischen MS und dem Erwerbsleben stehen können. Wie üblich kommen dabei auch stellenweise wieder Menschen mit MS zu Wort.

    Krankschreibung und Krankengeld bei MS

    Multiple Sklerose verläuft oft in Schüben oder mit anhaltenden Einschränkungen, die eine Arbeitsunfähigkeit notwendig machen können. Wird eine Person aufgrund von MS krankgeschrieben, zahlt der Arbeitgeber in der Regel zunächst bis zu sechs Wochen das Gehalt weiter – die sogenannte Entgeltfortzahlung. Doch was passiert, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger andauert? Dann springt die gesetzliche Krankenkasse ein. Diese zahlt Krankengeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Krankengeld kann für bis zu 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gewährt werden, sofern die Arbeitsunfähigkeit auf dieselbe Krankheit zurückzuführen ist. Wer mit MS lebt, sollte sich frühzeitig über seine Rechte im Krankheitsfall informieren.

    Krankengeld wird nur von gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Privatversicherte haben darauf keinen Anspruch und sollten daher überlegen, ob der Abschluss einer privaten Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll ist. Diese kann im Fall längerer Arbeitsunfähigkeit helfen, Einkommensverluste auszugleichen.

    MS-Themen aus dem Inhalt:

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    Erstmals Kontakt mit Dominique Désirée Prodoehl hatte ich am 14. April 2025. In ihrer Instagram-Story hatte ich gesehen, dass sie ...

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    Eine ketogene Diät ist eine spezielle Form der Low-Carb-Diät, die darauf abzielt, den Körper in einen Zustand zu versetzen, der ...

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    Anfang 2024 hatte ich Xenia Hentschel auf meiner MS-Domain vorgestellt, die damals ihre Erfahrungswerte bezüglich VEP-Untersuchungen teilte. Mittlerweile ist etwa ...

    Berufliche Reha bei Multipler Sklerose

    Wenn die Krankheit die Erwerbsfähigkeit beeinflusst, kann eine berufliche Rehabilitation helfen, weiterhin aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen oder neue berufliche Wege zu finden. Was ist berufliche Rehabilitation? Die berufliche Rehabilitation umfasst Maßnahmen zur Feststellung, Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Dabei wird auch geprüft, ob und in welchem Umfang eine Person mit MS noch arbeiten kann – und welche Unterstützung nötig ist. Ziel ist es, die Betroffenen entweder wieder in ihren bisherigen Beruf einzugliedern oder ihnen neue berufliche Perspektiven zu eröffnen.

    Wie und wo beantragt man eine berufliche Reha?

    Der Antrag kann gestellt werden bei:

    Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, wenn erste Einschränkungen im Arbeitsalltag auftreten. Hausärzte, Neurologen oder Sozialdienste in Kliniken können dir dabei beratend zur Seite stehen und helfen.

    Wer übernimmt die Kosten einer beruflichen Reha?

    Die Kosten übernimmt in der Regel der zuständige Rehabilitationsträger:

    Mögliche Ergebnisse einer beruflichen Rehabilitation

    Je nach Ergebnis der Reha-Maßnahmen kann Folgendes empfohlen oder eingeleitet werden:

    1. Stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“): Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein bewährtes Instrument für Betroffene, die nach längerer Krankheit zurück ins Berufsleben möchten, aber (noch) nicht wieder voll belastbar sind. Ziel ist es, den Wiedereinstieg sanft und individuell angepasst zu gestalten – ohne sofort die volle Arbeitszeit und das gesamte Aufgabenpensum bewältigen zu müssen.
    2. Arbeitsplatzanpassung oder Hilfsmittelversorgung: Wenn sich durch die Erkrankung bestimmte Einschränkungen ergeben, können technische oder organisatorische Veränderungen dazu beitragen, die Rückkehr in den Arbeitsalltag zu ermöglichen oder eine dauerhafte Beschäftigung zu sichern.
    3. Umschulung oder Weiterbildung: Wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, kann eine Qualifizierung für eine neue Tätigkeit erfolgen.
    4. Teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente: Falls die gesundheitliche Situation es nicht mehr zulässt, regelmäßig und zuverlässig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen – auch nicht in Teilzeit oder unter erleichterten Bedingungen – kann bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Dies stellt einen wichtigen Schutzmechanismus für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie MS dar.
    5. Berentung oder Frühverrentung: In fortgeschrittenen Stadien oder bei sehr belastendem Krankheitsverlauf kann es dazu kommen, dass die Arbeitsfähigkeit vollständig verloren geht. In solchen Fällen kann auch eine vollständige Erwerbsunfähigkeit in der Reha festgestellt werden.

    Wie geht es nach der Reha eigentlich weiter?

    Nach einer Reha erhalten Betroffene einen detaillierten Reha-Entlassungsbericht, der medizinische Befunde, Einschätzungen zur Leistungsfähigkeit und Empfehlungen für den weiteren Weg enthält. Diese können Grundlage sein für:

    Rente aufgrund von Multiple Sklerose (MS): Möglichkeiten, Antrag und Unterstützung


    Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund/Armin Okula

    Bei manchen Betroffenen bleibt die Erwerbsfähigkeit über viele Jahre erhalten, andere sehen sich durch zunehmende körperliche oder kognitive Einschränkungen gezwungen, ihre Berufstätigkeit zu reduzieren oder ganz aufzugeben. In solchen Fällen kann eine Rente wg. Krankheit beantragt werden.

    Welche Renten gibt es?

    Je nach individueller Lebens- und Erwerbssituation kommen verschiedene Rentenarten infrage:

    1. Erwerbsminderungsrente: Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.
      • Volle Erwerbsminderungsrente: Liegt eine dauerhafte gesundheitliche Einschränkung vor, durch die eine Person nicht mehr in der Lage ist, täglich mindestens drei Stunden einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, kann dies die Voraussetzung für eine volle Erwerbsminderungsrente sein. Dabei wird geprüft, ob aufgrund der Krankheit oder Behinderung eine ausreichende Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr besteht. Diese Einschätzung erfolgt anhand medizinischer Gutachten und unter Berücksichtigung des individuellen Leistungsvermögens.
      • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Wer wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, täglich mindestens sechs Stunden zu arbeiten, aber noch zwischen drei und unter sechs Stunden erwerbstätig sein kann, kann Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente haben. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl die medizinischen als auch die versicherungsrechtlichen Kriterien erfüllt sind.

      Die Höhe der Rente hängt von den bisher eingezahlten Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung ab.

    2. Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen vorzeitigen Renteneintritt, oft sogar ohne Abschläge. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 sowie das vollendete 65. Lebensjahr. Außerdem müssen mindestens 35 Jahre an Rentenversicherungszeiten vorliegen. Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist bereits ab dem 62. Lebensjahr möglich, dann jedoch meist mit Abschlägen.
    3. Regelaltersrente: Auch für Menschen mit MS gilt die normale Altersrente, meist ab dem 67. Lebensjahr – je nach Geburtsjahr ggf. früher oder später. Diese kann auch dann bezogen werden, wenn bereits zuvor eine Erwerbsminderungsrente bestand.

    Wie und wo stellt man den Rentenantrag?

    Ein Antrag auf Rente – vor allem auf Erwerbsminderungsrente – sollte frühzeitig gestellt werden, sobald klar ist, dass eine Rückkehr in den Beruf auf absehbare Zeit nicht mehr möglich ist. Das Verfahren kann mehrere Monate dauern. Zuständig ist die:

    Deutsche Rentenversicherung (DRV)
    ➤ Online: www.deutsche-rentenversicherung.de
    ➤ Telefonisch: 0800 1000 4800 (kostenfrei)
    ➤ Persönlich: In den Beratungsstellen der DRV oder bei Sprechtagen in Reha-Kliniken und Stadtverwaltungen

    Notwendige Unterlagen

    Weitere Informationen gibt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Dort ist auch aufgelistet, welche Unterlagen für den Rentenantrag nötig sind. Benötigt werden unter anderem eine Auflistung der Gesundheitsstörungen, die Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte, Angaben zu ärztlichen Untersuchungen, Angaben zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre sowie eine chronologische Aufstellung deiner beruflichen Tätigkeiten.

    Was muss man tun? Wie läuft das Verfahren ab?

    Wer hilft beim Antrag und der Vorbereitung?

    Die Beantragung einer Rente bei MS ist ein wichtiger Schritt, wenn die Erkrankung die Erwerbsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt. Frühzeitige Beratung und eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags erhöhen die Chancen auf Bewilligung und sorgen dafür, dass die richtige Rentenform beantragt wird. Niemand muss diesen Weg allein gehen – es gibt viele kompetente Ansprechpartner und Unterstützungsangebote.

    MS-Themen aus dem Inhalt:

    MS-Schub erkennen

    In den knapp sechs Jahren seit meiner MS-Diagnose habe ich so einiges gesehen und gelesen. Eine Frage, die mir immer ...

    Unterstützung bei MS

    Menschen mit Multiple Sklerose können auf verschiedene Weise Unterstützung finden. Auf meiner MS-Domain gibt es dazu hilfreiche Themenseiten, wie beispielsweise ...

    Verlaufsformen der MS

    Gemäß Informationen auf wicker.de handelt es sich bei der Multiplen Sklerose um eine vielschichtige und variantenreiche Erkrankung des zentralen Nervensystems ...

    Befreiungen und finanzielle Entlastungen für Menschen mit MS

    Menschen mit MS – insbesondere mit chronischer Erkrankung oder im Rentenbezug – haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Befreiungen und finanzielle Entlastungen. Hier sind die wichtigsten Bereiche, in denen eine Befreiung oder Kostenreduzierung möglich ist:

    1. Zuzahlungsbefreiung bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Menschen mit einer chronischen Erkrankung wie Multiple Sklerose können sich von den gesetzlichen Zuzahlungen im Gesundheitssystem befreien lassen – etwa für Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel, Krankenhausaufenthalte oder Reha-Maßnahmen. Voraussetzung dafür ist, dass die persönliche Belastungsgrenze erreicht wurde. Diese liegt bei maximal 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch kranken Personen sogar nur bei 1 Prozent. Multiple Sklerose wird als chronische Erkrankung anerkannt, wenn sie ärztlich bestätigt ist und eine kontinuierliche medizinische Behandlung erfolgt. Der Antrag auf Zuzahlungsbefreiung kann direkt bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Dafür sind Nachweise über das Einkommen sowie eine ärztliche Bescheinigung über die chronische Erkrankung erforderlich.
    2. Befreiung von Zuzahlungen zur medizinischen Rehabilitation: Bei Reha-Maßnahmen – ob stationär oder ambulant – können gesetzlich Versicherte grundsätzlich zur Zuzahlung verpflichtet werden. Bei Rehabilitationsmaßnahmen, die über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) laufen, beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 Euro pro Tag, maximal für 42 Tage im Kalenderjahr. Für Krankenhaus- oder Klinikaufenthalte gilt ebenfalls ein Tagessatz von 10 Euro, allerdings höchstens für 28 Tage pro Jahr. Eine teilweise oder vollständige Befreiung von diesen Zuzahlungen ist möglich, insbesondere bei geringem Einkommen oder wenn die persönliche Belastungsgrenze bereits erreicht wurde. Die Prüfung erfolgt auf Antrag, je nach Zuständigkeit durch die DRV oder die Krankenkasse. In vielen Fällen greifen sogenannte Härtefallregelungen, die eine finanzielle Entlastung ermöglichen.
    3. Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (GEZ): Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen oder geringem Einkommen können eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Voraussetzung für eine Befreiung ist unter anderem das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis oder der Bezug bestimmter Sozialleistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe oder Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Der Antrag kann direkt über die Website des Beitragsservice (ehemals GEZ) gestellt werden. Notwendig sind entsprechende Nachweise, etwa eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder ein aktueller Leistungsbescheid.
    4. Steuerliche Erleichterungen: Menschen mit einer anerkannten Behinderung haben die Möglichkeit, bei der Einkommensteuer einen Behinderten-Pauschbetrag geltend zu machen. Dieser steuerliche Freibetrag soll behinderungsbedingte Mehraufwendungen pauschal ausgleichen und richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB), der mindestens 20 betragen muss. Je höher der GdB, desto höher fällt auch der Pauschbetrag aus. Zusätzlich können weitere steuerliche Erleichterungen wie Freibeträge für Pflegeaufwand oder außergewöhnliche Belastungen in Anspruch genommen werden – insbesondere bei bestimmten Merkzeichen wie G, aG oder B. Der Pauschbetrag wird im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt beantragt und kann dort direkt berücksichtigt werden.
    5. Ermäßigung oder Befreiung bei Fahr- und Transportkosten: Für medizinisch notwendige Fahrten, etwa zur Dialyse, Chemotherapie, MS-Therapie oder Reha, können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. In vielen Fällen ist auch eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Voraussetzung dafür sind schwerwiegende Mobilitätseinschränkungen, die beispielsweise durch ein Merkzeichen wie aG, G oder H im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden. Zusätzlich ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, und die Fahrt muss vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Erst nach dieser Genehmigung können die Kosten erstattet oder übernommen werden.
    6. Vergünstigungen im öffentlichen Leben: Menschen mit Schwerbehindertenausweis können in vielen Lebensbereichen von Ermäßigungen profitieren – beispielsweise bei Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr, bei Eintrittspreisen für Museen, Theater, Kinos oder andere Kultur- und Freizeitangebote. Die konkreten Vergünstigungen hängen von der Region, dem Anbieter und den im Ausweis eingetragenen Merkzeichen ab. Besonders häufig erhalten Personen mit Merkzeichen wie G, aG oder B Preisnachlässe oder Sondertarife. In manchen Fällen ist auch eine Begleitperson kostenfrei mit eingeschlossen. Ob und in welchem Umfang Ermäßigungen gelten, legen die jeweiligen Anbieter oder Einrichtungen individuell fest. Es lohnt sich daher, direkt vor Ort oder online nach den konkreten Regelungen zu fragen.

    Hinweis für Rentner mit Multipler Sklerose

    Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, lebt oft mit einem reduzierten Einkommen. Umso wichtiger ist es, die individuellen Befreiungs- und Entlastungsmöglichkeiten zu prüfen – oft lohnt sich der Antrag bereits bei relativ niedrigen Einkünften.

    Tipp: Unterstützung bei Anträgen für Rentner mit MS bieten zum Beispiel:

    Arbeitsfähigkeit und der Grad der Behinderung

    Im Austausch mit der MS-Community wollte ich mehr über den Zusammenhang zwischen dem Grad der Behinderung (GdB) und der beruflichen Situation von Betroffenen erfahren. Dazu stellte ich zwei offene Fragen:

    1. Gibt es Betroffene, die einen Schwerbehindertenausweis haben und trotzdem noch Vollzeit arbeiten? Falls ja, wie ist dein GdB?
    2. Gibt es Betroffene, die Erwerbsminderungsrente (EMR oder Teil-EMR) beziehen und keinen Schwerbehindertenausweis besitzen? Falls ja, warum nicht?

    Die Reaktionen auf diese Fragen waren vielfältig. Der Grad der Behinderung ist kein Maßstab für Leistungsfähigkeit oder Erwerbstätigkeit. Er dient der Feststellung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und dem damit verbundenen Anspruch auf Nachteilsausgleiche – nicht aber als Indikator dafür, ob jemand arbeiten kann oder nicht. Nicht selten sind Menschen mit einem hohen Grad der Behinderung voll berufstätig – viele sogar in Vollzeit.

    Gleichzeitig gibt es Personen mit einem niedrigen oder gar keinem GdB, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nur begrenzt oder gar nicht arbeiten können. Umgekehrt kommt es auch vor, dass Betroffene eine Erwerbsminderungsrente erhalten, jedoch keinen Schwerbehindertenausweis besitzen – sei es aus mangelnder Information oder aus Sorge, stigmatisiert zu werden.

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